I.
In unserer revolutionären Bewegung, in der es
verschiedene Schwerpunkte und Herangehensweisen an praktische politische
Arbeit, zur Strategie der Revolution, zu verschiedenen Fragen des Klassenkampfs
und zur revolutionären Taktik innerhalb von Massenbewegungen gibt, ist Konflikt
unvermeidlich. Dies wird bekräftigt durch die ideologischen Folgen der Krise
der internationalen revolutionären und kommunistischen Bewegung, angefangen vom
„Sektierertum“ und Vorurteilen gegen Genoss*innen. Dagegen muss ein ständiger
ideologischer Kampf für praktische und gedankliche Solidarität innerhalb der
revolutionären Bewegung geführt werden. Der revolutionäre Dialog zwischen
den zwei (,drei oder mehreren) Organisationen auf Grundlage von „Kritik und
Selbstkritik“ ist grundsätzliche Methode bei der Lösung von Konflikten innerhalb
der revolutionären Bewegung.
II.
Dabei
haben sich vor allem „zwei rote Linien“ der revolutionären Kampfkultur
heraus entwickelt:
1- Gewalt innerhalb der revolutionären Bewegung und
physische Übergriffe: Gewalt gegen Kampfgenoss*innen ist nicht legitim.
Ohne Zweifel gibt es Momente der Eskalation. Diese müssen aber selbstkritisch
bewertet werden; auch im Hinblick auf den Ausbruch der Eskalation. Ohne Zweifel
ist die Abgrenzung zwischen physischen Übergriffen und „Durchsetzung von
kollektiven Beschlüssen“ von Organisationen und Bündnissen nicht immer sehr deutlich.
Trotzdem muss jeder einzelne Vorwurf von Gewalt ernst genommen und untersucht
werden. Wenn in solchen Fällen der direkte Dialog beider Organisationen
unmöglich geworden ist, Organisationen und Parteien sich „ausgegrenzt“ fühlen,
müssen andere revolutionäre Organisationen eingreifen und „lösende“ Rollen
einnehmen.
2- Strukturen auflegen, Aktivist*innen öffentlich
„outen“ und Anzeigen: Diese drei Maßnahmen sind in keinster Weise mit der
revolutionären Kampftradition unserer Bewegung vereinbar. Das bürgerliche
Recht ist keine Instanz zur Lösung unserer Probleme und Konflikte.
. III.
Große Fragen, die zum Nachdenken bringen sollen und offene Andeutungen beinhalten, müssen auch gestützt werden. Die revolutionäre Bewegung darf sich bei Einschätzungen von revolutionären Kampforganisationen nie auf Materialien des bürgerlichen Staates stützen. Dass der Verfassungsschutz „zersetzende“ Taktiken (aus dem Verfassungsschutzbericht streichen etc.) bewusst ausnutzt um „Fragezeichen“ innerhalb der revolutionären Bewegung aufzuwerfen, ist kein Geheimnis.
IV.
Leider
ist die Tradition, Konflikte und Probleme innerhalb der revolutionären Bewegung
revolutionär zu lösen, immer noch zu schwach. Nur „neutrale“
revolutionäre Kommissionen von Organisationen und Parteien, denen die
Konfliktseiten vertrauen, die diese Konflikte ausdiskutieren und „lösen“,
können zu „revolutionären“ Lösungen führen. Voraussetzung dafür ist
nur, dass die Seiten den Konflikt „wirklich“ lösen wollen.
V.
Bis
dieser Rahmen geschaffen wird, hat jede Organisation und Partei das Recht,
gemeinsame Arbeit einzufrieren und Haltung einzunehmen. Dies muss immer mit der
Perspektive gemacht werden, die „Zersetzung“ und „Eskalation“ zu überwinden,
den revolutionären Druck für die revolutionäre Lösung des Konflikts zu erhöhen.
Geben wir dem
Staat und seinen Repressionsorganen nicht eine einzige Information, die
Aktivist*innen und Strukturen aufdeckt und gefährdet!
Vergessen wir zu keinen Zeit die revolutionäre Verantwortung, die wir uns gegenüber haben!
Wählen wir den
revolutionären Weg bei der Lösung unserer Konflikte!
28.11.2019
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