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Unser Umgang mit Konflikten innerhalb der revolutionären Bewegung



I. 
In unserer revolutionären Bewegung, in der es verschiedene Schwerpunkte und Herangehensweisen an praktische politische Arbeit, zur Strategie der Revolution, zu verschiedenen Fragen des Klassenkampfs und zur revolutionären Taktik innerhalb von Massenbewegungen gibt, ist Konflikt unvermeidlich. Dies wird bekräftigt durch die ideologischen Folgen der Krise der internationalen revolutionären und kommunistischen Bewegung, angefangen vom „Sektierertum“ und Vorurteilen gegen Genoss*innen. Dagegen muss ein ständiger ideologischer Kampf für praktische und gedankliche Solidarität innerhalb der revolutionären Bewegung geführt werden. Der revolutionäre Dialog zwischen den zwei (,drei oder mehreren) Organisationen auf Grundlage von „Kritik und Selbstkritik“ ist grundsätzliche Methode bei der Lösung von Konflikten innerhalb der revolutionären Bewegung.

II. 
Dabei haben sich vor allem „zwei rote Linien“ der revolutionären Kampfkultur heraus entwickelt:
1-   Gewalt innerhalb der revolutionären Bewegung und physische Übergriffe: Gewalt gegen Kampfgenoss*innen ist nicht legitim. Ohne Zweifel gibt es Momente der Eskalation. Diese müssen aber selbstkritisch bewertet werden; auch im Hinblick auf den Ausbruch der Eskalation. Ohne Zweifel ist die Abgrenzung zwischen physischen Übergriffen und „Durchsetzung von kollektiven Beschlüssen“ von Organisationen und Bündnissen nicht immer sehr deutlich. Trotzdem muss jeder einzelne Vorwurf von Gewalt ernst genommen und untersucht werden. Wenn in solchen Fällen der direkte Dialog beider Organisationen unmöglich geworden ist, Organisationen und Parteien sich „ausgegrenzt“ fühlen, müssen andere revolutionäre Organisationen eingreifen und „lösende“ Rollen einnehmen.
2- Strukturen auflegen, Aktivist*innen öffentlich „outen“ und Anzeigen: Diese drei Maßnahmen sind in keinster Weise mit der revolutionären Kampftradition unserer Bewegung vereinbar. Das bürgerliche Recht ist keine Instanz zur Lösung unserer Probleme und Konflikte.

.        III.
    Große Fragen, die zum Nachdenken bringen sollen und offene Andeutungen beinhalten, müssen auch gestützt werden. Die revolutionäre Bewegung darf sich bei Einschätzungen von revolutionären Kampforganisationen nie auf Materialien des bürgerlichen Staates stützen. Dass der Verfassungsschutz „zersetzende“ Taktiken (aus dem Verfassungsschutzbericht streichen etc.) bewusst ausnutzt um „Fragezeichen“ innerhalb der revolutionären Bewegung aufzuwerfen, ist kein Geheimnis.

      IV.
     Leider ist die Tradition, Konflikte und Probleme innerhalb der revolutionären Bewegung revolutionär zu lösen, immer noch zu schwach. Nur „neutrale“ revolutionäre Kommissionen von Organisationen und Parteien, denen die Konfliktseiten vertrauen, die diese Konflikte ausdiskutieren und „lösen“, können zu „revolutionären“ Lösungen führen. Voraussetzung dafür ist nur, dass die Seiten den Konflikt „wirklich“ lösen wollen.
  
      V.
    Bis dieser Rahmen geschaffen wird, hat jede Organisation und Partei das Recht, gemeinsame Arbeit einzufrieren und Haltung einzunehmen. Dies muss immer mit der Perspektive gemacht werden, die „Zersetzung“ und „Eskalation“ zu überwinden, den revolutionären Druck für die revolutionäre Lösung des Konflikts zu erhöhen.

Geben wir dem Staat und seinen Repressionsorganen nicht eine einzige Information, die Aktivist*innen und Strukturen aufdeckt und gefährdet!
Vergessen wir zu keinen Zeit die revolutionäre Verantwortung, die wir uns gegenüber haben!
Wählen wir den revolutionären Weg bei der Lösung unserer Konflikte!

28.11.2019

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